Schon derzeit wird das Pflegegeld jährlich an die Inflationsrate angepasst, künftig wird das auch für viele weitere Sozial- und Familienleistungen gelten.
Ab 01. Jänner werden Sozial- und Familienleistungen erstmalig entsprechend der jährlichen Valorisierungsautomatik angepasst.
Davon profitieren Bezieherinnen und Bezieher von
- Kranken-, Reha und Wiedereingliederungsgeld
- Umschulungsgeld
- Studienbeihilfe
- Schülerbeihilfe
- Kinderbetreuungsgeld
- Familienzeitbonus
- Familienbeihilfe
- Schulstartgeld (wird künftig im August statt im September ausgezahlt)
- Mehrkindzuschlag
- Kinderabsetzbetrag