- Die untersten vier Steuertarifgrenzen werden angepasst
So steigt ab Jänner die erste Tarifstufe um 9,6 Prozent auf 12.816 Euro jährlich, die zweite um 8,8 Prozent auf 20.818 Euro, die dritte um 7,6 Prozent auf 34.513 Euro und die vierte um 7,3 Prozent auf 66.612 Euro. Dadurch sollen insbesondere Personen mit niedrigen und mittleren Erwerbseinkommen profitieren. Angehoben wird auch der Gewinnfreibetrag für Selbstständige, und zwar von 30.000 auf 33.000 Euro.
- Weniger Besteuerung der Überstunden
Steuerliche Begünstigungen kommen mit 1. Jänner 2024 für Überstunden. Die ersten zehn Überstunden waren derzeit im Ausmaß von höchstens 86 Euro monatlich steuerfrei, künftig bis 120 Euro. Um der angespannten Personalsituation kurzfristig zu begegnen, können für die Kalenderjahre 2024 und 2025 befristet für die ersten 18 Überstunden im Monat bis zu 200 Euro steuerfrei ausbezahlt werden.
- Steuerfreie Beträge für Zulagen werden erhöht
Um selbigem Problem entgegenzuwirken, werden die steuerfreien Beträge für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge von 360 Euro auf 400 Euro erhöht. Unbefristet verlängert wird die Homeoffice-Regelung, die im Zuge der Covid-19-Pandemie eingeführt wurde und bis Ende 2023 befristet war.
- Erhöhung des Kindermehrbetrages
Erhöht wird ab dem Veranlagungsjahr 2024 auch der Kindermehrbetrag. Dieser wird künftig bei Vorliegen der Voraussetzungen bis zu 700 Euro anstatt wie bisher 550 Euro betragen. Zusätzlich wird jener Zuschuss, den Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen zur Kinderbetreuung gewähren können, von 1.000 Euro steuerfrei auf 2.000 erhöht. Ebenso wird die Altersgrenze der begünstigten Kinderbetreuung von zehn auf 14 Jahre angehoben.