Die steigenden Lebenshaltungskosten sind auch für unsere Pensionist:innen eine große finanzielle Herausforderung. Umso mehr ist es nachvollziehbar, dass der optimale Zeitpunkt für den „Start“ in die Pension für viele zur Rechenaufgabe wurde. Dies ist damit zu erklären, dass die durchschnittliche Einkommensentwicklung nicht vom letzten Jahr, sondern von dem Zeitpunkt zwischen dem zweiten und dritten Kalenderjahr vor einem Pensionsantritt herangezogen wird. Das bedeutet, dass die Aufwertung der tatsächlichen Inflationsentwicklung um zwei Jahre hinterherhinkt. Die derzeit hohen Lohn- und Gehaltsabschlüsse hätten erst ab dem Jahr 2025 einen positiven Effekt in der Pensionsberechnung gebracht. Aber: noch nicht alle Versicherten sind von der Neuerung erfasst, wie bspw. Langzeitversicherte und Invaliditätspensionist:innen. Diese Regelungen wurden gestern nach dem Ministerrat vorgestellt. Die entsprechenden Gesetzestexte werden folgen.
Neue Schutzbestimmung
Nun wurde von der Regierung – auch auf Intervention unserer Fraktion – für Personen, die 2024 regulär ihre Alterspension antreten oder die bereits dieses Jahr in Korridorpension gehen könnten – aber erst 2024 davon Gebrauch machen – eine Wertsicherung im Pensionskonto geschaffen. Die sogenannte Schutzklausel für Neupensionen verhindert die oben skizierten Nachteile.
Maßnahmenpakete Pensionen
In den vergangenen Wochen und Monaten wurden zahlreiche Abfederungsmaßnahmen auf Bundesebene beschlossen. Neben den allgemeinen Anti-Teuerungsmaßnahmen kam es 2023 zu deutlich höheren Pensionserhöhungen als in den Jahren zuvor. Zusätzlich wurde eine zweijährige Aussetzung der Pensionsaliquotierung beschlossen.
Werte für 2024
Die Pensionen für das kommende Jahr werden bis zu einem Gesamtpensionseinkommen von 5.850 Euro (monatlicher Höchstbetrag) um 9,7 Prozent erhöht. Alle höheren Pensionen werden um einen Fixbetrag von 567,45 Euro angehoben. Eine weitere Maßnahme, die den Pensionist:innen zugutekommt.