Für die „Pendlerinitiative“ ist die Erhaltung und Verbesserung der Pendlerförderung seit Jahrzehnten ein zentrales Anliegen.

Welche Unterstützung gibt es und wie bekommen die Pendlerinnen und Pendler ihre Förderung ausbezahlt:

Steht mir PENDLERPAUSCHALE und der PENDLEREURO zu?

  • Ob du Anspruch auf ein Pendlerpauschale und den Pendlereuro hast, liefert dir per Mausklick   der Pendlerrechner.
  • Richtig ausfüllen und du erhältst umgehend das Ergebnis des Pendlerrechners des Finanzministeriums. Dieses Ergebnis ist rechtsverbindlich!
  • Du kannst den Ausdruck des Rechners bei deiner Lohnverrechnung vorlegen, sodass dein Pendlerfreibetrag und dein Pendlereuro monatlich bei   deiner Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden kann.
  • Die zweite Möglichkeit ist, deine Pendlerförderung bei der Arbeitnehmerveranlagung einzureichen, dann können die Pendlerpauschale und der Pendlereuro als Werbungskosten (bis 5 Jahre rückwirkend) bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden!
  • Wichtig für die Arbeitnehmerveranlagung >Erhöhte Beträge bis Juni 2023<
    Für den Zeitraum von Mai 2022 bis Juni 2023 erhöhte sich die monatliche Pendlerpauschale jeweils um die Hälfte (= + 50%) sowie der Pendlereuro um das 4-fache. Davor und danach gelten wieder die derzeit gültigen Werte.
  • Weitere Informationen über Pendlerpauschale und Pendlereuro auf der Website der Pendlerinitiative.

PENDLERBEIHILFEN

Land Niederösterreich: Pendlerhilfe

Drittelregelung für Teilzeitbeschäftigte
Auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht jeden Tag in die Arbeit pendeln, z.B. Teilzeitbeschäftigte oder wenn nur an einzelnen Tagen im Betrieb gearbeitet wird, können ab vier Tagen pro Monat, an denen gependelt wird, die Pendlerpauschale sowie den Pendlereuro geltend machen. Gleiches gilt für Wochenpendler, die nur einmal wöchentlich zum Arbeitsplatz pendeln.

  • Für die volle Pendlerpauschale bzw. den vollen Pendlereuro müssen die Voraus­setzungen wie bisher an mehr als der Hälfte der möglichen Arbeitstage eines Monats, also zumindest an 11 von 20 Arbeitstagen, gegeben sein.
  • Zwei Drittel kann man absetzen, wenn diese Voraussetzungen zwischen acht und zehn Tagen in einem Kalendermonat erfüllt werden.            
  • Ein Drittel gibt es, wenn diese Voraussetzungen zumindest an vier, höchstens an sieben Tagen des Monats erfüllt sind.
    Urlaubs – Krankenstandstage etc. kürzen die Pendlerpauschale nicht.

PENDLERZUSCHLAG für Kleinverdiener (= Erhöhte Negativsteuer)

Diese Förderung wird oft vergessen! Wer die Voraussetzungen für die Pendlerpauschale und den Pendlereuro erfüllt – aber keine oder sehr wenig Lohnsteuer zahlt – erhält einen Pendlerzuschlag. Diese „Negativsteuer“ kann auf Grund der Antiteuerungsmaßnahmen der Bundesregierung für 2024 bis zu 1.331,- Euro betragen. Die Negativsteuer wird vom Finanzamt über die „Arbeitnehmerveranlagung“ ausbezahlt. (Einfach den Steuerausgleich ausfüllen und gemäß Pendlerrechner den errechneten Betrag in die Rubrik Werbungskosten eintragen). Dies ist wie bei allen Werbungskosten 5 Jahre rückwirkend möglich!                                                                                                              

Nähere Informationen siehe: · Steuergutschrift bei niedrigem Einkommen.