Für Personen, die nahe Angehörige unter gänzlicher bzw. erheblicher Beanspruchung ihrer Arbeitskraft pflegen, gibt es zwei Möglichkeiten um ohne Beitragszahlungen Pensionsversicherungszeiten zu erwerben: entweder die Selbstversicherung für pflegende Angehörige oder die Weiterversicherung für pflegende Angehörige. Diese wichtige Leistung der Pensionsversicherung besteht schon lange – oft fehlen aber Informationen darüber.

Seit Juli 2023 gibt es für diesen Personenkreis zusätzlich noch einen Angehörigenbonus. Dieser beträgt heuer € 750 und im nächsten Jahr sind es € 1500.

Selbstversicherung für pflegende Angehörige – § 18b Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
Diese Selbstversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger kann auch neben einer Erwerbstätigkeit bestehenden Pflichtversicherung in Anspruch genommen werden.

Voraussetzungen

  • Pflege eines/einer nahen Angehörigen
  • Pflege in häuslicher Umgebung
  • Wohnsitz im Inland
  • erhebliche Beanspruchung der Arbeitskraft durch die Pflege
  • Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 3

Die Selbstversicherung für pflegende Angehörige ist nicht möglich in der Zeit, wenn…

  • eine Eigenpension aus einer gesetzlichen Pensionsversicherung oder aliquotes Pflegekarenzgeld bezogen wird, oder
  • wenn jemand auf Grund eines anderen Pflegefalles selbstversichert ist oder eine Selbstversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes besteht

 Beginn und Ende der Selbstversicherung

  • Die Selbstversicherung beginnt mit dem Zeitpunkt, den die pflegende Person wählt. Frühestens jedoch mit dem ersten Tag des Monats in dem die Pflege beginnt. Spätestens mit dem Monatsersten nach Antragstellung
  • Rückwirkend kann die Selbstversicherung höchstens ein Jahr vor der Antragstellung eingegangen werden
  • Die Selbstversicherung endet mit Ende des Kalendermonats, in dem eine der Voraussetzungen wegfällt oder die pflegende Person den Austritt aus dieser Versicherung erklärt

Kosten und Beitragsentrichtung

  • Der versicherten Person entstehen dabei keine Kosten. Die Beiträge werden zur Gänze aus Mitteln des Bundes getragen
  • Die Selbstversicherung bietet daher die Möglichkeit: kostenlos Versicherungszeiten zu erwerben
  • Als monatliche Beitragsgrundlage gilt ein Betrag von € 2.090,61

Weiterversicherung für pflegende Angehörige
Personen, die aus der Pflichtversicherung ausgeschieden sind, um nahe Angehörige zu pflegen, können sich in der Pensionsversicherung weiterversichern.

Voraussetzungen

  • Anspruch der oder des pflegebedürftigen Angehörigen auf Pflegegeld zumindest der Stufe 3
  • gänzliche Beanspruchung der Arbeitskraft durch die Pflege in häuslicher Umgebung
  • Vorliegen bestimmter Vorversicherungszeiten

Diese Begünstigung kommt pro Pflegefall nur für eine Person in Betracht und bleibt auch während eines zeitweiligen stationären Krankenhausaufenthaltes der zu pflegenden Person aufrecht. Die Beiträge werden wie bei der Selbstversicherung zur Gänze vom Bund getragen.

Weitere Details zu Informationen „Freiwillige Versicherungen“
Informationen zu Angehörigenbonus
Betreuende und pflegende Angehörige