Die Möbelkette kika/Leiner hat Insolvenz angemeldet. Für Konsument*innen stellen sich dadurch viele Fragen. Diese Punkte sollten Kund*innen beachten:

Ich habe vor einigen Tagen einen Vertrag abgeschlossen, aber noch keine Anzahlung geleistet
Sie können sich eventuell auf die Unsicherheitseinrede berufen und die Anzahlung verweigern. Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:

  • Die Leistungserbringung durch den Unternehmer ist wegen schlechter Vermögensverhältnisse gefährdet.
  • Die schlechten Vermögensverhältnisse mussten Ihnen bei Vertragsabschluss noch nicht bekannt sein.
  • Es ist keine Sicherstellung durch den Unternehmer erfolgt. Die Unsicherheitseinrede greift nicht, wenn die Anzahlungen abgesichert sind (etwa durch eine Bankgarantie).

Ich habe einen Vertrag abgeschlossen und die vereinbarte Anzahlung schon geleistet
In diesem Fall können Sie die Anzahlung rechtlich nicht zurückverlangen. Sie sollten sich aber jedenfalls mit dem Unternehmen sowie dem Masseverwalter in Verbindung setzten, ob Ihr Vertrag erfüllt wird (Sie also die bestellte Ware erhalten) oder die Anzahlung abgesichert wurde. Im schlechtesten Fall erhalten Sie im Insolvenzverfahren nur einen Teil der Zahlung zurück. Die Höhe dieser Konkursquote wird durch das Gericht bestimmt.

Ich habe noch einen Gutschein
Grundsätzlich wird ein Gutschein bei einem Konkurs wertlos. Sie können diese Forderung gegebenenfalls im Insolvenzverfahren anmelden. Wie viel Sie möglicherweise zurückbekommen entscheidet sich im Verfahren.
Gutscheine im Konkurs

HINWEIS: Im Beschluss des Landesgerichts St. Pölten (LG St. Pölten) findet sich der Hinweis, dass noch nicht eingelöste Gutscheine nicht als Forderung bei Gericht anzumelden sind. Die Einlösung in den Filialen wird durch einen Kapitalzuschuss des Eigentümers ermöglicht. [LG St. Pölten, Aktenzeichen 14 S 93/23a]

Dennoch empfehlen wir, Gutscheine so rasch als möglich einzulösen!

Ich habe noch keinen Vertrag abgeschlossen, bin aber daran interessiert
Kaufen Sie nur lagernde Produkte, die sofort ausgefolgt werden können. Beachten Sie auch: Im Falle eines Konkurses des Unternehmens können jedenfalls Gewährleistungsrechte verloren gehen.

Weitere Anfragen können schriftlich unter mailto:info@leiner.at gestellt werden.