Alle Arbeitnehmer:innen behalten den Anspruch auf Entgelt, wenn sie durch wichtige, ihre Person betreffende Gründe ohne ihr Verschulden für verhältnismäßig kurze Zeit verhindert sind, ihre Arbeit zu leisten.
Wie lange bekomme ich frei?
Eine ausdrückliche Obergrenze für die Dauer der Verhinderung ist im Gesetz nicht festgesetzt. Zur Dienstverhinderung zählen auch die erforderlichen Wegzeiten (z.B. von der Arbeit zur Behörde und zurück).
Arbeitgeber:in so schnell wie möglich informieren
Arbeitnehmer:innen müssen die Dienstverhinderung dem Arbeitgeber so schnell wie möglich bekanntgeben und nachweisen. Tut ein Arbeitnehmer dies nicht, kann dies schlimmstenfalls eine Entlassung rechtfertigen. Beachten Sie weiters, dass eine Dienstverhinderung nur dann vorliegt, wenn Sie alles Zumutbare unternommen haben, um die Dienstverhinderung zu vermeiden bzw. möglichst kurz zu halten.
Diese Regelungen sind zwingend – sie können nicht eingeschränkt oder aufgehoben werden. Gibt es abweichende Regelungen im Kollektivvertrag, im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung, dann müssen diese günstiger sein.
Verspätung oder Fernbleiben ist kein Entlassungsgrund
Sollte ein Arbeitgeber eine Verspätung oder das Fernbleiben wegen eines Dienstverhinderungsgrundes (z.B. Schneechaos) zum Anlass für eine Entlassung nehmen, so ist diese jedenfalls dann unberechtigt, wenn der Arbeitnehmer alles ihm Zumutbare unternommen hat, um zeitgerecht an den Arbeitsplatz zu kommen.
Wichtige persönliche Gründe sind beispielsweise …
- Familiäre Gründe (Hochzeit eines Kindes, Begräbnis von nahen Angehörigen, …)
- Öffentliche Pflichten (Zeugenladung, …)
- Faktische Verhinderungen (Hochwasser, Schneechaos)
Sind Arztstunden ein Dienstverhinderung?
Arztbesuche sind nur dann Dienstverhinderungen, wenn sie außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich oder zumutbar sind. Beispielsweise bei akuten Schmerzen oder wenn der Arzt nur während der Arbeitszeiten geöffnet hat.
Dienstverhinderung und Gleitzeit
Dienstverhinderungen, die in die fiktive Normalarbeitszeit fallen, gelten als Arbeitszeit. Der Gleitzeitrahmen hat bei Dienstverhinderungen keine Bedeutung.
Anspruch auf Entgelt
Während der Dienstverhinderung muss der Arbeitgeber das Entgelt weiterzahlen; so, als ob der Arbeitnehmer gearbeitet hätte.
Diskriminierungsschutz
Neu seit 1.11.2023: Freistellungen aufgrund dringender familiärer Dienstverhinderungsgründe (also, wenn eine Erkrankung oder ein Unfall Ihre unmittelbare Anwesenheit erfordert) sind vom Diskriminierungsschutz des Gleichbehandlungsgesetzes erfasst.
Das heißt: Sie dürfen in Zusammenhang mit diesen Rechten nicht diskriminiert werden. Nähere Informationen finden Sie hier.