Geringfügigkeitsgrenze € 500,91 brutto pro Monat

Monatliche Höchstbeitragsgrundlage für die Sozialversicherung: € 5.850,00 brutto bzw. € 195,00 täglich.

Pensionen

Pensionserhöhung

  • bei einer Gesamtpension bis € 5.670,00 monatlich: Erhöhung um 5,8 Prozent
  • bei einer Gesamtpension über € 5.670,00 monatlich: Erhöhung um € 328,86
  • Personen, die im Jänner 2023 ein Gesamtpensionseinkommen (inklusive Ausgleichzulage) bis € 1.666,66 haben, erhalten im März 2023 eine Einmalzahlung für das Jahr 2023 in der Höhe von 30% des Gesamtpensionseinkommens. Bei einem Gesamtpensionseinkommen über € 1.666,66 bis zu € 2.000,00 beträgt die Éinmalzahlung € 500,00. Bei einem Gesamtpensionseinkommen über € 2.000,00 bis zu € 2.500,00 sinkt die Einmalzahlung von € 500,00 linear auf € 0,00 herab.

INFO: Das Gesamtpensionseinkommen ist die Summe aller Pensionen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung inklusive der Beamtenpensionen.

Invaliditätspension/Berufsunfähigkeitspension Grenzbeträge
Eine Anrechnung eines Erwerbseinkommens auf die Invaliditätspension/Berufsunfähigkeitspension findet nur dann statt, wenn das Erwerbseinkommen zur Pension über der Geringfügigkeitsgrenze (€ 500,91, Wert 2023) liegt und das Gesamteinkommen aus Pension und Erwerbstätigkeit den Betrag von € 1.357,72 übersteigt. Wenn das Gesamteinkommen diesen Grenzwert übersteigt, werden vom Überschreitungsbetrag die folgenden Prozentsätze von der Pension in Abzug gebracht:

  • 30% des Gesamteinkommens über € 1.357,72 bis € 2.036,66
  • 40% des Gesamteinkommens über € 2.036,66 bis € 2.715,43
  • 50% des Gesamteinkommens über € 2.715,43

Die Anrechnung findet maximal bis zu einer Höhe von 50 % der Pensionsleistung und 100 % des Erwerbseinkommens statt.

Witwen- und Witwerpensionen:

€ 1.110,26

Waisenpensionen bis 24. Lebensjahr

  • für Halbwaisen € 408,36
  • für Vollwaisen € 613,16

Waisenpensionen ab 24. Lebensjahr

  • für Halbwaisen € 725,67
  • für Vollwaisen € 1.110,26

Erlaubtes Zusatzeinkommen bei Frühpension
Pro Monat dürfen Sie € 500,91 brutto dazu verdienen.

Einkauf von Schul- und Studienzeiten
€ 1.333,80 pro Monat

Rezeptgebühr                Service-Entgelt für die e-card
€ 6,85                                     € 13,35 pro Kalenderjahr

Krankenversicherung für kinderlose Partner / Mitversicherung
3,4 % vom Bruttoeinkommen (inkl. Sonderzahlungen) des Partners

Selbstversicherung in der Krankenversicherung

  • grundsätzlicher Monatsbeitrag € 478,82.
  • der Betrag kann auf Antrag herabgesetzt werden auf € 66,79

Freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung bei geringfügiger Beschäftigung
pro Monat € 70,72 

Pflegegeldstufen monatlich:

bei Stufe 1: € 175,00               bei Stufe 5: € 1.024,20
bei Stufe 2: € 322,70               bei Stufe 6: € 1.430,20
bei Stufe 3: € 502,80               bei Stufe 7: € 1.879,50 
bei Stufe 4: € 754,00