Geringfügigkeitsgrenze € 500,91 brutto pro Monat
Monatliche Höchstbeitragsgrundlage für die Sozialversicherung: € 5.850,00 brutto bzw. € 195,00 täglich.
Pensionen
Pensionserhöhung
- bei einer Gesamtpension bis € 5.670,00 monatlich: Erhöhung um 5,8 Prozent
- bei einer Gesamtpension über € 5.670,00 monatlich: Erhöhung um € 328,86
- Personen, die im Jänner 2023 ein Gesamtpensionseinkommen (inklusive Ausgleichzulage) bis € 1.666,66 haben, erhalten im März 2023 eine Einmalzahlung für das Jahr 2023 in der Höhe von 30% des Gesamtpensionseinkommens. Bei einem Gesamtpensionseinkommen über € 1.666,66 bis zu € 2.000,00 beträgt die Éinmalzahlung € 500,00. Bei einem Gesamtpensionseinkommen über € 2.000,00 bis zu € 2.500,00 sinkt die Einmalzahlung von € 500,00 linear auf € 0,00 herab.
INFO: Das Gesamtpensionseinkommen ist die Summe aller Pensionen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung inklusive der Beamtenpensionen.
Invaliditätspension/Berufsunfähigkeitspension Grenzbeträge
Eine Anrechnung eines Erwerbseinkommens auf die Invaliditätspension/Berufsunfähigkeitspension findet nur dann statt, wenn das Erwerbseinkommen zur Pension über der Geringfügigkeitsgrenze (€ 500,91, Wert 2023) liegt und das Gesamteinkommen aus Pension und Erwerbstätigkeit den Betrag von € 1.357,72 übersteigt. Wenn das Gesamteinkommen diesen Grenzwert übersteigt, werden vom Überschreitungsbetrag die folgenden Prozentsätze von der Pension in Abzug gebracht:
- 30% des Gesamteinkommens über € 1.357,72 bis € 2.036,66
- 40% des Gesamteinkommens über € 2.036,66 bis € 2.715,43
- 50% des Gesamteinkommens über € 2.715,43
Die Anrechnung findet maximal bis zu einer Höhe von 50 % der Pensionsleistung und 100 % des Erwerbseinkommens statt.
Witwen- und Witwerpensionen:
€ 1.110,26
Waisenpensionen bis 24. Lebensjahr
- für Halbwaisen € 408,36
- für Vollwaisen € 613,16
Waisenpensionen ab 24. Lebensjahr
- für Halbwaisen € 725,67
- für Vollwaisen € 1.110,26
Erlaubtes Zusatzeinkommen bei Frühpension
Pro Monat dürfen Sie € 500,91 brutto dazu verdienen.
Einkauf von Schul- und Studienzeiten
€ 1.333,80 pro Monat
Rezeptgebühr Service-Entgelt für die e-card
€ 6,85 € 13,35 pro Kalenderjahr
Krankenversicherung für kinderlose Partner / Mitversicherung
3,4 % vom Bruttoeinkommen (inkl. Sonderzahlungen) des Partners
Selbstversicherung in der Krankenversicherung
- grundsätzlicher Monatsbeitrag € 478,82.
- der Betrag kann auf Antrag herabgesetzt werden auf € 66,79
Freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung bei geringfügiger Beschäftigung
pro Monat € 70,72
Pflegegeldstufen monatlich:
bei Stufe 1: € 175,00 bei Stufe 5: € 1.024,20
bei Stufe 2: € 322,70 bei Stufe 6: € 1.430,20
bei Stufe 3: € 502,80 bei Stufe 7: € 1.879,50
bei Stufe 4: € 754,00