Am 28. März 2024 wurde das Berufskrankheiten-Modernisierungs-Gesetz (BGBl. I Nr. 18/2024) veröffentlicht.

Mit rückwirkender Gültigkeit ab dem 1. März 2024 wurden 4 Krankheiten in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen:

  • Hypothenar-/Thenar-Hammersyndrom (Lfd. Nr. 5.2.2.)
  • Fokale Dystonien bei Instrumentalmusikerinnen und –musikern (Lfd. Nr. 5.2.3.)
  • Ovarialkarzinom nach Asbest-Exposition (Lfd. Nr. 7.7.1.)
  • Plattenepithelkarzinom, aktinische Keratosen der Haut durch UV-Exposition (Lfd. Nr. 7.4.2.)

Die Frage, wo der Schwerpunkt der arbeitsmedizinischen Prävention in den nächsten Jahren liegen muss, ist klar: Neben der Prävention der Lärmschwerhörigkeit und der beruflich bedingten Hauterkrankungen wird der Schutz der Haut vor beruflicher UV-Belastung eine wesentliche Bedeutung haben.

Neue Struktur

Abgesehen von der Neuaufnahme der vier oben angeführten BKs, wurde die BK-Liste komplett neu strukturiert. Die Berufskrankheiten werden nun in folgende Gruppen unterteilt:

  1. Erkrankungen der Atemwege und der Lunge
  2. Erkrankungen der Haut
  3. Infektionskrankheiten, Erkrankungen durch Parasiten, Tropenkrankheiten
  4. Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparats
  5. Durch physikalische Einwirkungen verursachte Krankheiten
  6. Durch chemische Einwirkungen verursachte Krankheiten
  7. Maligne Erkrankungen
  8. Sonstige

Die fortlaufende Nummerierung der BKs (Lfd. Nr. 1-53) wurde zugunsten einer Einteilung in 8 Gruppen aufgelassen, wobei in der Gruppe 7 Maligne Erkrankungen (=Krebs) zusammengefasst sind. Da durch dieses Neustrukturieren teilweise aus einer alten BK-Ziffer mehrere neue BK-Ziffern entstanden sind, enthält die neue Liste jetzt insgesamt 73 BK-Ziffern, obwohl im Vergleich zur alten BK-Liste mit 53 Positionen nur 4 neue Erkrankungen hinzugefügt worden sind.

Liste der Berufskrankheiten