Am 28. März 2024 wurde das Berufskrankheiten-Modernisierungs-Gesetz (BGBl. I Nr. 18/2024) veröffentlicht.
Mit rückwirkender Gültigkeit ab dem 1. März 2024 wurden 4 Krankheiten in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen:
- Hypothenar-/Thenar-Hammersyndrom (Lfd. Nr. 5.2.2.)
- Fokale Dystonien bei Instrumentalmusikerinnen und –musikern (Lfd. Nr. 5.2.3.)
- Ovarialkarzinom nach Asbest-Exposition (Lfd. Nr. 7.7.1.)
- Plattenepithelkarzinom, aktinische Keratosen der Haut durch UV-Exposition (Lfd. Nr. 7.4.2.)
Die Frage, wo der Schwerpunkt der arbeitsmedizinischen Prävention in den nächsten Jahren liegen muss, ist klar: Neben der Prävention der Lärmschwerhörigkeit und der beruflich bedingten Hauterkrankungen wird der Schutz der Haut vor beruflicher UV-Belastung eine wesentliche Bedeutung haben.
Neue Struktur
Abgesehen von der Neuaufnahme der vier oben angeführten BKs, wurde die BK-Liste komplett neu strukturiert. Die Berufskrankheiten werden nun in folgende Gruppen unterteilt:
- Erkrankungen der Atemwege und der Lunge
- Erkrankungen der Haut
- Infektionskrankheiten, Erkrankungen durch Parasiten, Tropenkrankheiten
- Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparats
- Durch physikalische Einwirkungen verursachte Krankheiten
- Durch chemische Einwirkungen verursachte Krankheiten
- Maligne Erkrankungen
- Sonstige
Die fortlaufende Nummerierung der BKs (Lfd. Nr. 1-53) wurde zugunsten einer Einteilung in 8 Gruppen aufgelassen, wobei in der Gruppe 7 Maligne Erkrankungen (=Krebs) zusammengefasst sind. Da durch dieses Neustrukturieren teilweise aus einer alten BK-Ziffer mehrere neue BK-Ziffern entstanden sind, enthält die neue Liste jetzt insgesamt 73 BK-Ziffern, obwohl im Vergleich zur alten BK-Liste mit 53 Positionen nur 4 neue Erkrankungen hinzugefügt worden sind.