Die AKNÖ als gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitnehmer/innen:

Mitwirkung an der staatlichen Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichtsbarkeit.
Ausarbeitung von Vorschlägen für bessere Gesetze, Begutachtung von Gesetzesentwürfen, Verhandlungen mit Ministerien, Arbeitgebervertretungen und anderen Stellen. Einbringung ihrer Vorstellungen auch in die gesetzgebenden Körperschaften.
Mitwirkung an der Vollziehung der Gesetze in zahlreichen Kommissionen, Beiräten und Körperschaften. Gemeinsam mit dem ÖGB – Arbeitnehmervertretung im Rahmen der Sozialpartnerschaft.
Mitwirkung an Einrichtungen oder Schaffung von Einrichtungen, die das Arbeitsverhältnis betreffen und die soziale Lage der Arbeitnehmer und ihrer Familien verbessern.
Mitwirkung an Maßnahmen der Wirtschaftsverwaltung, wie etwa Preisfestsetzung oder Wettbewerbsregelungen.
Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen.
Information über alle, die Arbeitnehmer betreffenden Angelegenheiten.
Konsumentenschutz
Lehrlings- und Jugendschutz
Überwachung von Arbeitsbedingungen und arbeitsrechtlichen Vorschriften.
Unterstützung der in der Vollversammlung vertretenen wahlwerbenden Gruppen.
Vertretung der Arbeitnehmerinteressen im internationalen Bereich.
Wahl und Nominierung von Beisitzern für die Gerichte, in Angelegenheiten des Arbeits- und Sozialrechtes.

Das Endergebnis der AK Wahl 2024 in Niederösterreich:

Wahlberechtigt waren 489.766 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Abgegeben wurden insgesamt 170.743 Stimmen. Die Wahlbeteiligung lag bei 34,9 Prozent.

Auf die sechs kandidierenden Listen entfielen:  

  1. AKNÖ-Präsident Markus WIESER – Sozialdemokratische GewerkschafterInnen (FSG): 64,0 Prozent (+2,1%), 72 Mandate
  2. Volkspartei Niederösterreich NÖAAB-FCG (NÖAAB-FCG): 15,0 Prozent (-6,1%), 16 Mandate
  3. Freiheitliche Arbeitnehmer – FPÖ (FA-FPÖ): 13.9 Prozent (+3,6%), 15 Mandate
  4. Gemeinsam AUGE/UG: 3,6 Prozent (+0,5%), 4 Mandate
  5. HAK-IŞ/Liste Perspektive (LP): 1,7 Prozent (+0,3%), 1 Mandat
  6. KOMintern: 1,8 Prozent (+1,2%), 2 Mandate

Vollversammlung:

Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Niederösterreich besteht aus 110 Kammerrätinnen und Kammerräten, die von den Beschäftigten in Niederösterreich gewählt werden.

Das Parlament der ArbeitnehmerInnen tagt zumindest zweimal im Jahr. Einmal jährlich treten die Kammerrätinnen und Kammerräte in St. Pölten zusammen, weitere Sitzungen finden in anderen Regionen statt.

In der Vollversammlung werden die interessenpolitischen Vorgaben für die Tätigkeit der Arbeiterkammer sowie die finanziellen Richtlinien und Vorgaben beschlossen.

Präsidium:

Der Präsident ist der gesetzliche Vertreter der Arbeiterkammer Niederösterreich. Er wird von den 110 Kammerrätinnen und Kammerräte in der Vollversammlung gewählt. Diese wählen in der konstituierenden Vollversammlung aus ihren Reihen das Präsidium.

Vorstand der AK Niederösterreich:

Die Mitglieder des Vorstandes werden von den Kammerrätinnen und Kammerräte der Arbeiterkammer Niederösterreich in der konstituierenden Vollversammlung gewählt. Im Vorstand werden ua. die Vollversammlung vorbereitet, der Jahresvoranschlag und der Rechnungsabschluss genehmigt sowie die Durchführung größerer Vorhaben der Arbeiterkammer beschlossen.

Ausschüsse:

Die nach Themenbereichen organisierten Ausschüsse erstellen und beraten unter anderem Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben und Verordnungen.

Sie bestehen aus Kammerrätinnen und Kammerräten und werden von den Expertinnen und Experten des Kammerbüros unterstützt.