Welche Beschäftigungsformen gibt es?

Neben Arbeitsverträge gibt es am Arbeitsmarkt immer häufiger sogenannte atypische Beschäftigungsverhältnisse. Zum Beispiel den freien Dienstvertrag oder den Werkvertrag.

Die häufigsten Vertragsarten

  • Arbeitsvertrag
  • Freier Dienstvertrag
  • Werkvertrag
  • Weitere Vertragsformen: Volontariat, Pflichtpraktikum, und Ferialarbeit

Die Bezeichnung des Vertrages ist nicht entscheidend für die Art des Beschäftigungsverhältnisses. Ausschlaggebend ist, welche Vertragsmerkmale überwiegen. Ein wichtiges Merkmal für einen Arbeitsvertrag ist beispielsweise die persönliche Abhängigkeit.

Die Unterschiede zwischen den Vertragsarten sind groß: So gelten arbeitsrechtliche Bestimmungen in der Regel nur bei Arbeitsverhältnissen, nicht jedoch bei freien Dienstverhältnissen oder Werkverträgen.

Beispielsweise haben freie Dienstnehmerinnen bzw. freie Dienstnehmer keinen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub.

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