… diese Erfahrung musste ein Teil der ArbeitnehmerInnen am Freitag, dem 19. Juli am Arbeitsplatz machen.

Durch ein fehlerhaftes Softwareupdate der US- Sicherheitsfirma Crowdstrike, wurde ein weltweites IT- Problem ausgelöst, welches auch an den Unternehmen nicht spurlos vorüberging. Selbstverständlich entstand dadurch auch großer Schaden, für welchen Crowdstrike wohl nicht aufkommen wird. So werden in den meisten Fällen die Unternehmen bzw. Betriebsausfallsversicherungen (wenn diese vorhanden) diesen Schaden zu tragen haben.

Ein Dank an alle ArbeitnehmerInnen, welchen einen Beitrag geleistet haben, dass in vielen Fällen der Arbeitsalltag weiterging. Es ist nicht selbstverständlich, dass notwendige Tätigkeiten unmittelbar nach dem Ausfall, teilweise auch am Samstag bzw. Sonntag erledigt wurden, um Kunden soweit es ging zufriedenzustellen und Arbeitsprozesse aufrecht zu erhalten.

Viele ArbeitnehmerInnen haben auch andere Wege (Notlösungen) kreiert, um den Ausfall gewohnter Prozesse so gut wie möglich kompensieren zu können. Auch dafür gebührt großer Dank.

Natürlich gab es auch Arbeitsplätze an denen trotz all dieser Bemühungen nicht gearbeitet werden konnte. Hier wurden auch MitarbeiterInnen nach Hause geschickt. Nun ist mehrfach die Frage aufgetaucht, wer übernimmt die Kosten für diese Ausfallstunden.

Entstandene Ausfallszeiten sind in diesem Fall rechtlich der Sphäre des Arbeitgebers zuzuordnen. Das heißt der Arbeitgeber leistet Entgeltfortzahlung für aufgrund der Systemstörung ausgefallenen Normalarbeitszeitstunden.

Für Unternehmen und ArbeitnehmerInnen hoffen wir, dass solche systembedingte Ausfälle aber einzigartige Ausnahmen bleiben.