Da uns die Teuerung alle trifft ist es besonders wichtig, die Arbeitnehmer:innen-Veranlagung zu machen.
Neuerung beim diesjährigen Steuerausgleich
Für die Veranlagung 2023 gibt es heuer einige Neuerungen bzw. erhöhte Beträge – sofern diese nicht schon bei der laufenden Gehaltsverrechnung berücksichtigt wurden.
Der Familienbonus Plus beträgt pro Kind unter 18 Jahren bis zu 2.000 Euro und pro Kind über 18 Jahren bis zu 650 Euro und gilt auch für 2023.- Der Kindermehrbetrag von 550 Euro pro Kind gilt weiterhin. 2024 wird er erneut erhöht und beträgt 700 Euro. Beanspruchen kann man diesen erhöhten Bonus bei der ANV im kommenden Jahr.
- Pendlerpauschale & Pendlereuro: Von Mai 2022 bis Juni 2023 galten ein erhöhtes Pendlerpauschale und ein vierfacher Pendlereuro.
- Der Mehrkindzuschlag steigt um 5,8 Prozent.
- Der Alleinverdiener:innen- und Alleinerzieher:innenabsetzbetrag wird um je 5,8 Prozent erhöht.
Homeoffice
- Ergonomisches Mobiliar kann für das Jahr 2023 bis zu 300 Euro abgesetzt werden. Dazu musst du mindestens 26 ganze Tage im Homeoffice gearbeitet haben.
- Betriebliche Aufwände für Homeoffice werden bis zu 300 Euro pro Jahr, aber mit maximal 3 Euro pro Tag für höchstens 100 Homeoffice-Tage, berücksichtigt. Werden weniger als 3 Euro pro Homeoffice-Tag ausbezahlt, dann wird der Differenzbetrag als Werbungskosten berücksichtigt. Vorausgesetzt es gibt kein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer.
- Die Homeoffice-Tage werden aus dem Jahreslohnzettel automatisch in die ANV übernommen.
Pendeln
- Grundsätzlich wurden die Fahrtkosten für den Arbeitsweg mit dem Verkehrsabsetzbetrag mit 421 Euro für das Jahr 2023 abgegolten. (463 Euro für 2024) Diese werden bei der Gehaltsabrechnung automatisch berücksichtigt. Der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag wird jährlich rückwirkend bei der ANV beantragt. Weitere Infos.
- Jobticket: Arbeitnehmer:innen denen ein Jobticket zur Verfügung gestellt wird oder bei denen der Arbeitgeber die Kosten ganz oder teilweise trägt, steht seit 2023 auch die entsprechende Pendlerpauschale, abzüglich der vom Arbeitgeber übernommenen Kosten für das Jobticket, zu. Der Pendlereuro steht für die gesamte Strecke ungekürzt zu.
Berufliche Aus- und Fortbildung
Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen sind als Werbungskosten abzugsfähig. Voraussetzung: eine Fortbildung/Ausbildung in einem verwandten Beruf oder eine umfassende Umschulung.
Öko Ausgaben auch 2023 als Öko-Sonderausgaben zu beantragen
Beispiel: In deinem Haus wurde eine thermische Sanierung durchgeführt oder eine neue Heizung installiert.
Es handelt sich dabei um eine staatliche Förderung. Liegt eine Absetzbarkeit vor, meldet im Optimalfall das beauftragte Unternehmen den investierten Betrag an das Finanzamt.
Arbeitnehmer:innenveranlagung kann eingereicht werden als:
- Formular L1 persönlich beim zuständigen Finanzamt oder per Post
- FinanzOnline per Internet