Wer eine Meisterprüfung ablegt, muss sie nicht mehr selbst bezahlen
Wer ab 2024 seine Berufsausbildung mit einer Meister- bzw. Befähigungsprüfung abschließt, muss die Prüfungsgebühren nicht mehr selbst bezahlen. Auch Personen, die ihre Erst- und Zweitantritte zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember 2023 absolviert haben, bekommen ihre bereits bezahlten Prüfungsgebühren refundiert. Die Antragstellung ist ab 1. Februar 2024 möglich.
Mit dem Entfall dieser Kosten wurde ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichbehandlung von Universitäts- und FH-Studierenden und all jenen, die sich für eine Berufsausbildung entscheiden, gesetzt.
Höhere Förderungen für Aus- und Weiterbildung
Für die überbetriebliche Lehrausbildung investiert das Land gemeinsam mit dem AMS im Jahr 2024 rund 34 Millionen Euro. Zukünftig wird die Lehrlingsförderung jetzt auch für ältere Arbeitnehmer geöffnet. Mit dem Programm „NÖ Lehre Plus“ fördert man Lehrlinge in aufrechter Beschäftigung von bis zu 80 Prozent der Kurskosten zur Höherqualifizierung parallel zur dualen Ausbildung. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Fachkräfteinitiative „Pflege und Soziales“, für Menschen die sich umschulen lassen möchten und im Pflegebereich arbeiten wollen. Dafür werden bis zu 80 Prozent der Kurskosten vom Land übernommen.