Eine langjährige GÖD-Forderung nach Valorisierung der Familienleistungen, wird mit 01.01.2023 politisch erfüllt!

Die ab 2023 stattfindende jährliche Valorisierung betrifft unter anderem auch die Familienbeihilfe = Diese wird in Zukunft jährlich valorisiert!
Die letzte Erhöhung hat 2018 stattgefunden.

Nachstehend die tabellarische Gegenüberstellung der bisher gültigen und künftig gültigen Beträge:

Familienbeihilfe

Das Kinderbetreuungsgeld-Konto sowie das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und der Familienzeitbonus wurden seit ihrer Einführung im März 2017 nicht erhöht. Dies erfolgt nun mit 01.01.2023:

Kinderbetreuungsgeld und Familienzeitbonus

Auch die Zuverdienstgrenze soll angehoben werden:

– beim Kinderbetreuungsgeld-Konto von € 16.200,00 auf € 18.000,00

– beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld von € 7.600,00 auf € 7.800,00

Darüber hinaus erfolgte auch die Valorisierung für den Kinderabsetzbetrag, die Schüler-und Studienbeihilfen, das Rehabilitationsgeld, das Wiedereingliederungsgeld und das Umschulungsgeld.